wie "Corona" dieses Strafverfahren (vorläufig?) erstickt(e)

Einleitung:

 Hochverehrtes Publikum!

Was hätte ich darum gegeben, jetzt nochmal die Zeit zurückzudrehen und meinem Arbeitsvermittler ganz tief in die Augen zu sehen, als er mich damals noch ahnungslos, welchen Weg er mit mir beschreiten würde, einmal ansprach mit "WIR REDEN NOCH ANDERS FRAU WENDT! SIE STEHEN AUF GANZ DÜNNEM EIS!"

"Ich hätte ihn dann ganz tiefentspannt gefragt: wo und wie reden wir dann und vor allem worüber?"

Erst danach schrieb ich ihm nach dieser unverhofften Begegnung eine Mail, die ihn veranlasste, Blogkommentare in anderen schon lange von ihm beobachteten Blogseiten mir zuzuschreiben und mich dafür nun juristisch zu belangen. 

Es war laut akteneinsicht ein sehr mühsames Unterfangen, die Chefetage dazu zu erwärmen, doch endlich gegen mich staatsanwaltschaftlich vorzugehen. Und so wurde dann auch die Ermittlung aufgenommen, es kam zur Anklage wegen "Beleidigung" und irgendwann sollten wir uns dann im Gericht treffen. Aufgeregt mit ganz vielen Leuten kam ich ins Gericht und ihmchen erschien anderen noch aufgeregter als ich. Jedenfalls fiel die Verhandlung aus diversen Gründen erstmal ins Wasser und dann wurde sie vertagt und vertagt und vertagt...

und dann überlappte das sich auch noch mit der "Coronazeit", die wie wir wissen ja bis heute (29. 09. 2020) noch nicht vorbei ist...

Jedenfalls stellte ich bis zum Mai 2020 mehrere Anträge an das Gericht, weil ich Sorge hatte, dass ich ggf. ohne Öffentlichkeit ins Gericht müsste, was überhaupt nicht mein Anliegen ist. (Treffen ohne Öffentlichkeit müssen im Vertrauen stattfinden - und das geht NUR OHNE machtausübende Instanzen).


Hier die Anträge:

Großer Saal (beantragt im Januar noch vor "Corona")

Ouvertüre (beantragt im März 2020)

Zeugenladung (beantragt im März 2020)

 

...und dann zu guter Letzt im Mai einen Antrag zum Thema:

Coronabedingte Maßnahmen:

Frigga Wendt, XXXXX, 10409 Berlin


FAX: 030 9014 2423

Ihr Geschäftszeichen (237 Cs) 3034 Js 15575/17

(236/18)


05.05.2020

Terminkonditionen für den Verhandlungstermin am 26. 05. 2020, 9 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,



da wir alle von den Verordnungen um die Eindämmung des SARS-COV-2-Erregers betroffen sind, möchte ich mich erkundigen, unter welchen Bedingungen und ob überhaupt der Termin zur mündlichen Verhandlung am 26. 05. 2020 um 9 Uhr Ihrerseits nach jetzigem Wissens- und Planungsstand stattfinden kann.


Da ich durchschnittlich ca. 10 mal im Jahr für gewöhnlich ohne Arztkonsultationen Verschleimungen oder Reinigungsprozeduren der oberen Atemwege verspüre, die mitunter mehrere Wochen andauern, deren Ursprung unterschiedlichster Art ist und zu denen ich selber nicht verbindlich garantieren kann, weder ob sie übertragbar sind noch ob sie von Temperaturwechsel, Wind, Viren, Bakterien, Allergenen oder trockener Luft etc. konkret hervorgerufen werden, sie plötzlich kommen (z.B. aus einmal Niesen wird mehrmals...) und ggf. erst im Nachhinein erkenntlich ist, ob oder dass sie geblieben sind und ggf. zu weiteren fühlbaren Beeinträchtigungen des Wohlbefindens geführt haben), ich nicht die einzige Person bin, bei der sich der Körper so verhält, stellt sich die Frage welche Maßnahmen konkret ergriffen werden (können), um o.g. Verhandlungstermin durchzuführen oder realistisch erscheinen zu lassen.


Wie groß ist der Saal der Verhandlung (ich hatte ja bereits unabhängig von der Corona-Pandemie um einen Saal mit ausreichend Platz gebeten)? Ist der für die Öffentlichkeit zugänglich?

Wie viele Plätze beinhaltet er

a) ohne Sicherheitsabstände

b) mit Berücksichtigung von Sitzentferungen über 1,5m bis 2 m?


Wie sieht es hinsichtlich Masken aus?


Werden sich alle Menschen, die sich (länger als 15 min?) in einem Raum aufhalten, zwingend namentlich in eine Anwesenheitsliste eintragen müssen? Oder kann das durch Schutzmasken und entferntes voneinander Sitzen vermieden werden?

Würde eine etwaige Anwesenden-Liste dann allen im Saal befindlichen Menschen ausgehändigt, so dass im Falle einer später festgestellten Infektion alle Menschen die gleiche Informationsmöglichkeit hätten?

Wer trägt die Verantwortung über mögliche später festgesetllte Infektionen oder Infektionsketten? Oder werden diese dann, so nicht vorsätzlich eine über irgendwen verhängte Quarantäne gebrochen wird, einfach als „Lebensrisiko“ ergo „Schicksal“ hingenommen?

Was ist mit möglichen Datenschutzbestimmungen? Also darf eine „anonyme“, nicht namentlich erfasste Öffentlichkeit teilnehmen?

Ich weise darauf hin, dass erfahrungsgemäß viele Menschen nicht gern ihre Daten in Verbindung mit einer Prozessbeobachtung als „Nichtbeteiligte“ hinterlegen möchten. Wenn man sich privat kennt, oder wiedererkennt, ist das nicht zu verhindern und man informiert sich vermutlich ebefalls freiwillig über eine Infektion, jedoch das bewusste Erfassen solcher Daten seitens Dritter (die das ggf. auch anderweitig speichern könnten) stellt bereits eine Hürde für eine öffentliche Prozessführung dar, so dass davon ausgegangen werden muss, dass bestimmte Prozessinteressierte ggf. fernbleiben (weil sie nur zu den bekannten und üblichen Konditionen wie „vor Corona“ Prozesse beoachten) und die Verschiebung auf andere nicht derart beeinträchtigende Zeiten sinnvoll wäre.

Oder auch zu erwägen wäre, wie man ggf. mit Hilfe digitaler Mittel eine öffentliche Verhandlung, der viele Menschen unerfasst beiwohnen könnten – etwa durch einen Livestream oder eine Direktübertragung auf einen Platz, an dem man an frischer Luft weiträumig unter der Personen getrennt zusehen könnte.


Im Falle von wie eingangs erwähnten Atemwegs“erscheinungen“ (die sich nicht immer wie „Erkrankungen“ im wirklichen Leidenssinne anfühlen oder entwickeln): wenn ich diese aufweise: muss ich dann zum Termin kommen, wenn ich just an dem Tage so etwas bei mir bemerke und noch gar nicht beim Arzt war? Oder darf ich dann präventiv das Gerichtsgebäude nicht betreten?

Ist dafür ggf. jemand an der Eingangspforte, dem man ggf. beschreibt, wie man sich gerade fühlt oder wie häufig man niest/hustet? Und der dann verbindlich, so also auch „gerichtsfest“ einen Beleg mitgibt, dass man seine eigene Verhandlung aus Gesundheitsgründen/Sicherheitsbestimmungen des Hauses nicht hat aufsuchen können?


Mir geht es darum, mit dem Gericht vorab zu klären, dass ich nicht in eine Situation komme, in der

a) mir ein unentschuldigtes Fehlen aufgedrückt wird, falls ich -abgesehen von ärztlich attestierter Quarantäne oder Verhandlungsunfähigkeit - das Haus nicht betrete (z.B. weil ich undiagnostiziert „Erkältungssymptome“ am Verhandlungstag oder während der Verhandlung zeige/entwickle


oder


b) ich nicht für mögliche Gesundheitsbeeinträchtigungen oder „Kontaktfolgen“ (wie Sicherheitsquarantäne mit Arbeitsausfall und Terminabsagen für nicht Krankheitssymptome entwickelnde Dritte) anderer verantwortlich gemacht werde, wenn ich zur Abwendung eines Versäumnisurteils in gutem Vertrauen auf meine Gesundheit und ohne ärztlichen Widerspruch/ärztliche Diagnose vor dem Verhandlungsbeginn zur Verhandlung erscheine, jedoch innerhalb von 14 Tagen danach Symptome oder Diagnosen an mir erfolgen.


Sicherlich ist auch das Gericht bemüht, seinerseits keine unnötigen Ansteckungsrisiken seinen Beschäftigten und Hausgästen zuzumuten.

Ich kann mir auch vorstellen, dass „Entgegenkommen“ im Sinne „der Vereinfachung der Arbeitsabläufe“ Erleichterung bringen könnte.

Da es sich aber um einen Prozess handelt, der gegen mein Bestreben gegen mich geführt ist,

teile ich vorsorglich mit, dass ich auf keines meiner elementaren Rechte, etwa die eigene Verhandlungsteilnahme und die Teilnahme von Öffentlichkeit, zu verzichten bereit bin.

 Mit besten Grüßen,

F.W.


ANTWORT vom GERICHT am  01. 09. 2020:



Darauf antwortete ich am 9. 9. 2020:

Frigga Wendt, XXXXX Berlin


FAX: 030 9014 3039

Ihr Geschäftszeichen (237 Cs) 3034 Js 15575/17

(236/18)


09.09.2020

Terminkonditionen für einen Verhandlungstermin, sofern dieser innerhalb der „Pandemiezeit“ durchgeführt werden soll – AW auf Ihr Schreiben von Ende August


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau P. und Kolleg*innen,



vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie mich bitten, Auskunft über meine medizinische Situation zu erteilen. Darauf komme ich später zu sprechen und erkläre nun nochmals mein Schreiben vom 05. 05. 2020:


da wir alle von den Verordnungen um die Eindämmung des SARS-COV-2-Erregers betroffen sind, möchte ich mich erkundigen, unter welchen Bedingungen und ob überhaupt der Termin zur mündlichen Verhandlung am 26. 05. 2020 um 9 Uhr Ihrerseits nach jetzigem Wissens- und Planungsstand stattfinden kann.“


Ich wünsche eine Auskunft von Ihrer Kammer dazu.


Weiteres Zitat mit Hervorhebungen:

Da ich durchschnittlich ca. 10 mal im Jahr für gewöhnlich ohne Arztkonsultationen Verschleimungen oder Reinigungsprozeduren der oberen Atemwege verspüre, die mitunter mehrere Wochen andauern, deren Ursprung unterschiedlichster Art ist und zu denen ich selber nicht verbindlich garantieren kann, weder ob sie übertragbar sind noch ob sie von Temperaturwechsel, Wind, Viren, Bakterien, Allergenen oder trockener Luft etc. konkret hervorgerufen werden, sie plötzlich kommen (z.B. aus einmal Niesen wird mehrmals...) und ggf. erst im Nachhinein erkenntlich ist, ob oder dass sie geblieben sind und ggf. zu weiteren fühlbaren Beeinträchtigungen des Wohlbefindens geführt haben), ich nicht die einzige Person bin, bei der sich der Körper so verhält, stellt sich die Frage welche Maßnahmen konkret ergriffen werden (können), um o.g. Verhandlungstermin durchzuführen oder realistisch erscheinen zu lassen.“


Wie schon erwähnt beschreibe ich einen ALLGEMEINZUSTAND, der niemals in meinen nunmehr 40 Lebensjahren detailliert medizinisch untersucht worden ist – und der nicht nur mich betrifft, denn:

10 – 12 Infekte pro Jahr sind normal“, wie mir mal eine Kinderärztin meines Sohnes beiläufig mitteilte und an ihrer beiläufigen Aussage und meiner jahrzehntelangen Selbstbeobachtung machte ich meine Aussage fest.

Ich spreche nicht von „geplanten“ Krankheiten, sondern vom Umgang mit und von den konkreten im Detail bestimmten Regeln für den Fall, dass ich am Tage einer möglichen Verhanldung (nicht jetzt!!) husten muss (wie oft darf das passieren, bis von einer Regelmäßigkeit oder einer Erkrankung auszugehen ist FÜR DAS GERICHT?) oder an der Pforte zum Gericht Halsschmerzen verspüre (nicht Tage zuvor!).

Im Winter, bei Wind und bei Stress (etwa durch Schlafmangel) läuft mir öfter die Nase – das ist mein ERLEBEN, dazu gibt es kein GUTACHTEN bisher.

Fordert das Gericht solch ein Gutachten explizit von mir ein?

Wer übernimmt die Kosten?

Wer haftet für das Risiko an sich für meine Gesundheit selbst überflüssiger Arztbesuche, bei denen ich mir eher noch Covid, Durchfall, KH-Keime oder (Sommer)grippe im Wartezimmer einfangen könnte?


Wie ist das Vorgehen BEI IHNEN, wenn ich einen Tag vor der Verhandlung Symptome bemerke oder in der Woche davor? Muss ich DANN präventiv einen Coronatest machen?

Wer zahlt den?

Darf ich einfach weiter wie in allen Erkältungen in allen Jahren zuvor einfach privat mich um meine Gesundheit kümmern und den Zustand für mich behalten, nur dass ich eben im Gericht freiwillig Masken trage und meine Hände wasche mit vom Gericht gestellter Seife und Desinfektionsmittel?

Oder muss ich in jedem Fall zum Tage der Verhandlung ein „aktuelles Testgutachten“ haben, das besagt, dass ich „heute“ nicht Coronainfiziert bin? (wir wissen ja um falschpositiven und falschnegativenraten bei Tests, ebenso darum, dass wer krank ist, andere Erreger haben kann oder wer gesund erscheint, bereits nachweislos anstecken kann und erst später weiß, dass er es gehabt hat… wogegen dauerhaft symptomlose nicht anstecken oder hinsichtlich der Ansteckung zu vernachlässigen sind… und dass all diese Allgemeinaussagen Fehlerintervallen, Deutungsproblematiken, späteren Korrekturen und heftigen Diskursen unterliegen und der Stand des Wissens aber auch der Verwirrung täglich wächst).



Ich habe meine für den Tag der Verhandlung om Vorfeld UNVORHERSEHBARE Gesundheitssituation oder „Symptomatik“ nicht erwähnt, dass Sie daraus eine Privatisierung zur Klärung dieser Anliegen“ machen, sondern um Sie zu bitten, die Regeln für den Umgang mit „Erkältungssymptomen“ (und ab wann SIE die im Gericht als solche zählen!) explizit darzulegen und selber jegliche „HAFTUNG“ auszuschließen, da ich mich aktiv in der Welt bewege und auch den ÖPNV nutze – mit Masken - aber das tun nicht alle anderen Mitfahrenden worüber ich auch nicht urteilen werde, da viele ja einen Grund dafür haben – und Masken ja ebenfalls kein „Garant“ für Infektionsstopp sind.


Daher stellte ich WEITERE Fragen, um effektiv eine PLANUNG für einen Fall, der wie SIE es ja meinten, „großes Öffentliches Interesse weckt“ (die Öffentlichkeit fragt bei mir an und ist eben hochinteressiert am Fortgang oder Ausgang des Verfahrens und die Öffentlichkeit besteht aus weit mehr als 3 oder 5 Personen).


Bitte konkretisieren Sie etwaige Vorstellungen zu einem „Attest“, das ich mitbringen sollte.

Ich habe derzeit KEIN Attest - auch nicht für Masken – ich trage die Dinger nämlich sehr gern – und wenn ich mal huste, lasse ich das von mir aus nicht untersuchen, sondern huste in die Armbeuge. Fieber kann ich zu Haus nicht zuverlässig messen. Ich fühle mich dieses Jahr fitter als in den letzten Jahren, vielleicht, weil ich mich mehr um meine Gesundheit kümmern kann und ein allgemeines Bewusstsein dafür höher ist? Ich weiß es nicht, ich merke nur, wie meine Augen eben eher tränen und meine Nase häufiger läuft sobald die Hitzwelle nachlässt, in welcher meiner Epidermis die Absonderung und Reinigung übernahm, die sonst eher über Augen, Ohren und Nase passiert. Das sind alles meine Selbstbeobachtungen und wie gesagt keine sicheren aussagen, da ich nicht langzeitlich von Ärzten im Alltag begleitet werde. Diese Aussage erteile ich absolut freiwillig, an sich wenn ich „es müsste“ würde ich aber ggf. meinen Datenschutz verletzt sehen.


Daher rege ich an: machen wir eine Verhandlung OHNE Beschneidung meiner Rechte auf ÖFFENTLICHKEIT gleich so, dass wir weder die offiziellen Verordnungen verletzten, noch uns gefährden.

Ich beantrage die Verlegung bzw. „Legung“ des neuen Termins „auf einen Ort und ggf. in eine Zeit, wo wir gefahrlos wie zu normalbedingungen verhandeln können“.

Nutzen wir Räume, die VIEL Platz bieten für das Gerichtspersonal, die geladenen und die Öffentlichkeit von mindestens 20 Personen.

Also als Anregungen zur konkreten ausgestaltung durch das Gericht: nutzen wir leerstehende Theater, die sich angeboten haben!

Legen wir den Termin in sommerliches Wetter oder dahin, wo wir ständig Frischluft haben und vermeiden damit Datensammlungen von Zuschauer*innen sowie ggf. auch eine Maskenpflicht, weil beides mögliches Publikum einschränkt.

Zudem kann man draußen ggf. besser barrierefrei verhandeln als drinnen, wo Rollstuhlfahrende und Gehbehinderte oft das Nachsehen haben.

Nutzen wir digitale Übertragungsmöglichkeiten in weitere Räume.

Oder: Warten wir, bist die Pandemie vorbei ist.


Mit freundlichem Gruß

 [Unterschrift]

FriGGa Wendt

Grundrechtsträgerin und von der Staatsanwaltschaft Angeklagte im obigen Fall

Weitere Zitate aus meinem damaligen Schreiben vom MAI 2020:

[...]




AUF DIESES SCHREIBEN KAM DANN ALS ANTWORT 

die vorläufige EINSTELLUNG des VERFAHRENS:








NUN, dann warten wir mal bis die Pandemie vorbei ist...?



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen